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Fragen und Antworten zum Umzug im Kanton St. Gallen
Vierzehn Fragen, die bei Umzügen zwischen Rorschach und Rapperswil, Toggenburg und Rheintal immer wieder gestellt werden – knapp beantwortet und mit der zuständigen Stelle, wo es eine gibt.
- Kostenlos
- Unverbindlich
- Bis zu 5 Offerten
Anmeldung, Ausweise und Wochenaufenthalt
Die ersten fünf Antworten betreffen die Meldepflicht. Sie beziehen sich auf die Stadt St. Gallen und das Merkblatt des kantonalen Migrationsamts; andere Gemeinden können bei den Unterlagen abweichen.
Bis wann muss ich mich in der Stadt St. Gallen anmelden?
Innert 14 Tagen nach dem Umzug. Das gilt für Zuzug, Wegzug und Adresswechsel innerhalb der Stadt. Wer zu spät meldet, riskiert eine Busse. Die Meldung erfolgt online über eUmzug oder persönlich mit Ausweis bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus.
Welche Unterlagen verlangen die Bevölkerungsdienste?
Den Mietvertrag oder eine Bestätigung der Vermieterschaft sowie eine aktuelle Krankenversicherungskarte. Schweizerinnen und Schweizer bringen pro erwachsene Person den Heimatschein mit, ausländische Staatsangehörige Ausländerausweis und Reisedokument. Ehepaare mit minderjährigen Kindern legen zusätzlich Familiendokumente vor.
Ich habe eine B-Bewilligung aus einem Drittstaat. Was gilt beim Zuzug aus einem anderen Kanton?
Laut Merkblatt des Migrationsamts St. Gallen reichen Sie das Gesuch um Kantonswechsel vor dem Umzug beim Migrationsamt ein, unter anderem mit Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung, einer Bestätigung über Sozialhilfe und einem Betreibungsregisterauszug. Personen mit L-Bewilligung haben keinen Anspruch auf Kantonswechsel. Für EU/EFTA-Bewilligungen genügt die Anmeldung innert 14 Tagen.
Wie melde ich mich ab, wenn ich ins Ausland ziehe?
Persönlich am Schalter der Bevölkerungsdienste. Alle erwachsenen Personen erscheinen mit einem Ausweis. Planen Sie den Termin vor der Abreise ein, damit alle gleichzeitig vorbeikommen können.
Wo lasse ich mich als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter registrieren?
Schweizerinnen und Schweizer, die während Studium oder Arbeit unter der Woche in St. Gallen wohnen, können den Wochenaufenthalt laut Stadt online anmelden. In anderen Gemeinden – etwa Rapperswil-Jona – ist das über eUmzug nicht möglich, dort gilt der Weg über das Einwohneramt.
Kündigung, Parkfelder, Sperrgut und Stadtwerke
Hier geht es um alles zwischen Mietvertrag und Schlüsselübergabe – mit den Regeln, die in der Stadt St. Gallen gelten.
Für andere St. Galler Gemeinden können Termine, Formulare und Zuständigkeiten abweichen. Die Grundsätze – drei Monate Kündigungsfrist für Wohnungen, Bewilligung für öffentliche Parkfelder, Sperrgut nicht einfach an den Strassenrand – gelten aber fast überall. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung.
Auf welchen Termin kann ich meine Wohnung kündigen?
Mit mindestens drei Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Mietvertrag nichts anderes vorsieht. Im Kanton St. Gallen ist ortsüblich meist jedes Monatsende ausser Ende Dezember – massgebend ist Ihr Mietvertrag. Für Geschäftsräume beträgt die Frist mindestens sechs Monate.
Wer hilft bei Streit um Kündigung oder Mietzins?
Die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. In der Stadt St. Gallen ist sie im Rathaus bei den Bevölkerungsdiensten angesiedelt und bietet donnerstags Auskünfte an, allerdings keine Rechtsberatung. Für andere Gemeinden nennt der Kanton die jeweils zuständige Stelle.
Darf der Umzugswagen einfach vor dem Haus parkieren?
Öffentliche Parkfelder lassen sich nicht einfach belegen. Für einen privaten Umzug in der Stadt St. Gallen informieren Sie frühzeitig die Stadtpolizei und bestellen die kostenpflichtige Signalisation telefonisch zu Bürozeiten. In der Altstadt sind Zufahrt und Güterumschlag zudem zeitlich eingeschränkt.
Wie gross darf ein Stück Sperrgut an der Strasse sein?
Höchstens 200 × 90 × 40 Zentimeter und 30 Kilogramm pro markiertem Stück oder Bündel. Jedes Stück braucht mindestens eine Gebührenmarke; eine Doppelmatratze und ein Sofa ab drei Plätzen brauchen zwei. Grössere Teile bringen Sie zum Kehrichtheizkraftwerk oder lassen sie abholen.
Wann endet mein Vertrag mit den St.Galler Stadtwerken?
Massgebend ist das Datum der Schlüsselübergabe, nicht das Ende des Mietvertrags. Den Umzug oder Wegzug teilen Sie im Kundenportal der Stadtwerke mit; Verwaltungen melden den Mieterwechsel über ein eigenes Formular.
Unser Service, Offerten und der Ernstfall
Zum Schluss die Fragen zur Vermittlung selbst: was diese Website macht, welche Regionen die Anfrage abdeckt und wie Sie Offerten richtig lesen.
Führt umzugsfirma-kanton-stgallen.ch Umzüge selbst aus?
Nein. Die Website ist ein Vermittlungsservice von Vergleichsofferte. Den Umzug übernimmt das Unternehmen, dessen Offerte Sie annehmen – mit ihm schliessen Sie auch den Vertrag.
Deckt die Anfrage auch Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ab?
Ja, Sie können Adressen in beiden Appenzell erfassen. Die Anfrage geht an Firmen, die dort Aufträge annehmen. Behördenwege wie Anmeldung oder Parkbewilligung richten sich dann nach der jeweiligen Gemeinde.
Wie beschreibe ich meinen Umzug, damit die Offerten vergleichbar sind?
Nennen Sie für beide Adressen Stockwerk, Lift und die Distanz vom Halteplatz zur Tür, dazu die Zimmerzahl, grosse oder schwere Stücke und gewünschte Zusatzarbeiten wie Einpacken, Montage oder Reinigung. Fotos der Räume helfen zusätzlich. Je vollständiger die Angaben, desto weniger Rückfragen und desto näher liegen die Offerten beieinander.
Was tue ich, wenn am Umzugstag etwas beschädigt wird?
Melden Sie den Schaden der Firma sofort, fotografieren Sie ihn und bewahren Sie die betroffenen Teile auf. Wie gehaftet wird, regeln Offerte und Geschäftsbedingungen des Unternehmens; prüfen Sie ergänzend Ihre Hausratversicherung.
Woran erkenne ich eine vollständige Offerte?
Sie nennt Datum, beide Adressen, Volumen oder Möbelliste, Teamgrösse, Preismodell, enthaltene Leistungen wie Material, Montage und Anfahrt sowie die Schadenregelung. Fehlt ein Punkt, fragen Sie vor der Unterschrift nach. Preisspannen finden Sie bei den Umzugskosten in St. Gallen.
Drei Angaben, die fast jede Frage schneller klären
Ob Sie eine Behörde anrufen, eine Umzugsfirma oder die Verwaltung: Mit drei Informationen kommen Sie in den meisten Gesprächen schneller zum Ziel.
Die genauen Adressen und Daten. Auszugsdatum, Einzugsdatum und Abgabetermin der alten Wohnung bestimmen, welche Fristen laufen – von der Kündigung über die Signalisation bis zur Anmeldung innert 14 Tagen.
Ihr Aufenthaltsstatus. Schweizer Pass, EU/EFTA-Bewilligung, C-Ausweis oder eine Bewilligung aus einem Drittstaat: Davon hängt ab, ob eine Anmeldung genügt oder ob das Migrationsamt vorher entscheiden muss.
Der Zugang zu beiden Wohnungen. Stockwerk, Lift, Distanz vom Halteplatz und besondere Stücke wie ein Klavier bestimmen den Aufwand. Für Offerten ist das die wichtigste Angabe überhaupt – und in einer hügeligen Stadt wie St. Gallen eine, die gern unterschätzt wird.
Wo Sie welche Antwort finden
Viele Fragen verlangen mehr als ein paar Sätze. Diese Seiten gehen tiefer:
Dort finden Sie Tabellen, Beispiele und Checklisten, die in einer kurzen Antwort keinen Platz haben.
Preise
Richtwerte für St. Gallen, Wil und Rapperswil, Stundenansatz und Zuschläge: Umzugskosten St. Gallen.
Ablauf
Alle Behördenwege in zeitlicher Reihenfolge, inklusive Entsorgung: Ratgeber und Checkliste.
Regionen
Lokale Hinweise für Wil SG und das Rheintal, dazu Firmenumzüge.
Kleines St. Galler Umzugsvokabular
Bevölkerungsdienste: So heisst die Einwohnerkontrolle der Stadt St. Gallen. In Wil, Gossau, Altstätten oder Rapperswil-Jona spricht man vom Einwohneramt, in Buchs von den Einwohnerdiensten.
Signalisation: Die Tafeln, mit denen die Stadtpolizei öffentliche Parkfelder für einen Umzug freihält. Sie wird telefonisch bestellt und ist kostenpflichtig.
Gebührenmarke: Aufkleber, mit dem Sperrgut für die Kehrichtabfuhr bezahlt wird. Die Anzahl richtet sich nach Art und Grösse des Stücks.
Kehrichtheizkraftwerk: Die Verbrennungsanlage der Stadt an der Rechenwaldstrasse. Dort können auch grosse Sperrgutteile und Sonderabfälle abgegeben werden.
Wahlkreis: Einer der acht Bezirke, in die der Kanton gegliedert ist – von Rorschach bis Sarganserland.
Domizil: Die Geschäftsadresse einer Firma im Handelsregister. Ein Postfach reicht dafür nicht.
eUmzug: Online-Dienst für die Ab- und Anmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz. Für Nebenwohnsitz oder Zuzug aus dem Ausland ist er je nach Gemeinde nicht verfügbar.
Abnahmegarantie: Zusage der Reinigungsfirma, bei Beanstandungen der Verwaltung ohne Mehrkosten nachzureinigen.
Richtwert: Eine Preisspanne zur Orientierung – auf dieser Website immer von Vergleichsofferten.ch. Den verbindlichen Preis nennt nur eine Offerte.