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Ratgeber St. Gallen: eUmzug, Parkfelder und Checkliste

Wer in St. Gallen umzieht, hat mit mehreren Stellen zu tun: Bevölkerungsdienste im Rathaus, Stadtpolizei, Entsorgung, Stadtwerke und – je nach Ausweis – das Migrationsamt. Dieser Ratgeber bringt die Aufgaben in eine sinnvolle Reihenfolge.

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Notizbuch mit Umzugscheckliste, Schlüsselbund und Stadtplan von St. Gallen
Wer ist zuständig?

Sechs Stellen, die bei einem Umzug in St. Gallen mitreden

Die Stadt St. Gallen bündelt viele Informationen auf ihrer Seite „Umzug melden“. Trotzdem sind es mehrere Ämter und Betriebe, die Sie informieren müssen. Diese Übersicht zeigt, wer wofür zuständig ist – die Reihenfolge folgt weiter unten.

Bevölkerungsdienste

Im Rathaus. Anmeldung, Abmeldung und Adresswechsel innerhalb der Stadt, Wochenaufenthalt. Hier ist auch die Schlichtungsstelle für Mietfragen angesiedelt.

Stadtpolizei

Reservation öffentlicher Parkfelder und Signalisation für private Umzüge, Bewilligungen für Zufahrten ausserhalb der erlaubten Zeiten in der Altstadt.

Entsorgung St.Gallen

Regeln für Sperrgut und Gebührenmarken, Abfuhrkalender, Sammelstellen. Die Abfallberatung beantwortet Fragen zu Sonderfällen.

St.Galler Stadtwerke

Energie, Wasser und Glasfaser. Umzug und Wegzug werden im Kundenportal gemeldet; das Vertragsende richtet sich nach der Schlüsselübergabe.

Migrationsamt

Kantonale Stelle für Aufenthaltsbewilligungen und Kantonswechsel ausländischer Staatsangehöriger, mit Online-Schalter.

Strassenverkehrsamt und Post

Die Stadt verweist beim Umzug zusätzlich auf das kantonale Strassenverkehrsamt und die Adressänderung bei der Post.

Zeitachse

Umzug St. Gallen: die Checkliste in zeitlicher Reihenfolge

Nicht jede Aufgabe muss sofort erledigt werden – aber einige haben lange Vorläufe. Die folgende Abfolge orientiert sich an den Fristen, die für die Stadt St. Gallen gelten.

  1. Drei Monate vorher oder früher

    Wohnung kündigen und Offerten vergleichen

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Im Kanton St. Gallen gilt ortsüblich meist jedes Monatsende ausser Ende Dezember – massgebend ist Ihr Mietvertrag. Kündigen Sie schriftlich und rechtzeitig, damit das Schreiben vor Fristbeginn eintrifft. Holen Sie parallel Offerten für Umzug und Endreinigung ein; für gefragte Monatsenden sind freie Teams früh vergeben.

  2. Vor dem Umzugstermin – falls Sie einen ausländischen Ausweis haben

    Kantonswechsel klären

    Ziehen Sie aus einem anderen Kanton nach St. Gallen, entscheidet Ihr Ausweis über den Aufwand. Drittstaatsangehörige mit B- oder L-Bewilligung stellen das Gesuch beim Migrationsamt, bevor sie umziehen. Mehr dazu im Abschnitt zu ausländischen Staatsangehörigen weiter unten.

  3. Frühzeitig

    Parkfelder bei der Stadtpolizei organisieren

    Für einen privaten Umzug in der Stadt informieren Sie die Stadtpolizei, wenn öffentliche Parkplätze für den Umzugswagen reserviert werden sollen. Die Signalisation bestellen Sie kostenpflichtig per Telefon während der Bürozeiten. Eine feste Vorlaufzeit nennt die Stadt nicht – melden Sie sich deshalb frühzeitig. Wohnen Sie in der Altstadt, erkundigen Sie sich bei der Stadtpolizei zusätzlich nach den Zeitfenstern für Zufahrt und Güterumschlag.

  4. Zwei bis drei Wochen vorher

    Sperrgut und Abfälle loswerden

    Was nicht mitkommt, sollte vor dem Umzugstag weg sein. Wie das in St. Gallen funktioniert, beschreibt der nächste Abschnitt ausführlich – vom Gebührenmarken-System bis zu den Entsorgungscentern.

  5. In der Umzugswoche

    Stadtwerke, Post und Versicherungen informieren

    Melden Sie Umzug oder Wegzug im Kundenportal der St.Galler Stadtwerke. Für das Vertragsende zählt der Tag der Schlüsselübergabe, nicht das Mietende. Veranlassen Sie die Adressänderung bei der Post und informieren Sie Krankenkasse, Bank, Arbeitgeber und Versicherungen.

  6. Am Umzugstag

    Zählerstände und Protokoll

    Fotografieren Sie Strom- und Wasserzähler in der alten und der neuen Wohnung. Bewahren Sie Ausweise, Mietvertrag und Krankenversicherungskarte in einer separaten Mappe auf – Sie brauchen sie gleich wieder.

  7. Innert 14 Tagen danach

    Anmelden

    Die Bevölkerungsdienste erwarten Ihre Meldung innert 14 Tagen – bei Zuzug, Wegzug und Umzug innerhalb der Stadt. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Busse. Die Wege dazu stehen im Abschnitt zu eUmzug.

Entsorgung

Sperrgut in St. Gallen: Gebührenmarken, Grössen, Sammelstellen

Brennbares Sperrgut – Möbel, Teppiche, Matratzen, Betten, Tische, Stühle, Koffer, Skis oder Kücheneinbauten – darf in der Stadt St. Gallen zur wöchentlichen Kehrichtabfuhr gestellt werden. Voraussetzung ist eine Gebührenmarke: je nach Grösse eine Marke pro Stück oder Bündel.

  • Matratzen: Einzelmatratze eine Marke, Doppelmatratze zwei.
  • Sofas: bis zwei Plätze eine Marke, ab drei Plätzen zwei.
  • Grenzen: höchstens 200 × 90 × 40 cm und 30 kg pro markiertem Stück.
  • Verkaufsstellen: Die Stadt listet sie auf ihrer Abfallseite unter der Rubrik Sperrgut.
  • Zeitpunkt: Wann Sie das Sperrgut hinausstellen dürfen, entnehmen Sie dem Abfuhrkalender Ihres Gebiets.

Elektrische und elektronische Geräte zählen nicht zum Sperrgut. Sie gehen zurück in den Handel oder an eine Sammelstelle. Für den normalen Kehricht gelten nur die offiziellen Säcke; ein anderer Sack braucht eine Marke.

Selbst hinbringen

Sperrgut können Sie auch selbst in eines der beiden Entsorgungscenter bringen, die die Stadt aufführt. Abgerechnet wird dort nach Gewicht.

  • Entsorgungscenter Ost in St. Gallen-Neudorf
  • Entsorgungscenter West in St. Gallen-Winkeln

Beide nehmen grundsätzlich alle Abfallarten an. Papier, Karton, Glas, Dosen, PET, Batterien und Elektroschrott sind kostenlos. Grössere oder schwerere Stücke bringen Sie direkt ins Kehrichtheizkraftwerk an der Rechenwaldstrasse, wo sich auch die Sonderabfallsammelstelle befindet.

Quartiersammelstellen nehmen nur Wertstoffe an und dürfen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten nicht benutzt werden.

Anmeldung

eUmzug St. Gallen oder Schalter im Rathaus?

Für Umzüge innerhalb der Schweiz melden Sie sich in der Stadt St. Gallen bequem online über eUmzug. Die Abmeldung in der bisherigen Gemeinde und die Anmeldung in St. Gallen laufen dann in einem Vorgang. Wichtig: Wer in die Stadt zieht, muss vorher in der alten Gemeinde abgemeldet sein.

Alternativ gehen Sie mit einem Ausweis persönlich zu den Bevölkerungsdiensten ins Rathaus. Den Wochenaufenthalt – etwa für ein Studium oder eine Stelle in St. Gallen – können Schweizerinnen und Schweizer ebenfalls online melden. Wer ins Ausland zieht, meldet sich persönlich ab; alle Erwachsenen kommen mit Ausweis mit.

Diese Unterlagen bereithalten

  • Mietvertrag oder Bestätigung der Vermieterschaft
  • Aktuelle Krankenversicherungskarte
  • Schweizer: Heimatschein jeder erwachsenen Person
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis und Reisedokument
  • Ehepaare mit minderjährigen Kindern: Familiendokumente
Migrationsamt

Umzug nach St. Gallen mit ausländischem Ausweis

Wer als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger den Wohnsitz aus einem anderen Kanton nach St. Gallen verlegt, braucht grundsätzlich eine Bewilligung für den Kantonswechsel. Das Merkblatt des Migrationsamts regelt die Ausnahmen und Unterlagen.

Kantonswechsel nach St. Gallen – Übersicht gemäss Merkblatt
AusweisWas giltWo
EU/EFTAKein Gesuch nötig; Anmeldung innert 14 Tagen mit Ausweis.Einwohnerkontrolle der Gemeinde
CAnspruch auf Kantonswechsel; Nachweis zur Sozialhilfe und aktueller Betreibungsregisterauszug.Einwohnerkontrolle der Gemeinde
B oder L, DrittstaatGesuch vor dem Umzug, Formular A1 mit Arbeitsnachweis, Sozialhilfe-Bestätigung und Betreibungsregisterauszug. Mit L kein Anspruch.Migrationsamt St. Gallen
FGesuch um Kantonswechsel.Staatssekretariat für Migration

Das Merkblatt stammt aus dem Jahr 2021. Prüfen Sie vor Ihrem Umzug die aktuelle Fassung auf dem Online-Schalter des Migrationsamts oder fragen Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde nach. Gebühren nennen wir bewusst nicht.

Drei Situationen

Innerhalb der Stadt, Zuzug oder Wegzug: was jeweils anders ist

Innerhalb der Stadt

Sie melden nur die neue Adresse – über eUmzug oder im Rathaus. Stadtwerke-Vertrag, Abfuhrkalender und Parkfelder betreffen oft zwei Adressen in derselben Stadt: Klären Sie die Signalisation für beide Standorte, falls an beiden Orten kein Platz vor dem Haus ist.

Zuzug nach St. Gallen

Zuerst in der alten Gemeinde abmelden, dann innert 14 Tagen in St. Gallen anmelden. Mit eUmzug geht beides in einem Schritt. Bei einem ausländischen Ausweis zusätzlich den Kantonswechsel klären, bevor Sie umziehen.

Wegzug aus St. Gallen

Innerhalb der Schweiz melden Sie sich über eUmzug oder am Schalter ab. Ins Ausland ist der persönliche Gang ins Rathaus nötig. Stadtwerke rechtzeitig informieren und Sperrgut noch vor der Abreise entsorgen.

Unabhängig von der Situation gilt: Bei Streit um Kündigung, Mietzins oder Wohnungsabgabe hilft die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. In der Stadt St. Gallen ist sie bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus angesiedelt und bietet donnerstags Auskünfte, jedoch keine Rechtsberatung. Formulare etwa zur Anfechtung einer Kündigung oder einer Mietzinserhöhung sind dort erhältlich. Für die übrigen Gemeinden führt der Kanton eine Übersicht der zuständigen Stellen.

Fehler, die sich leicht vermeiden lassen

  • Frist verpasst: Wer sich erst nach Wochen meldet, riskiert eine Busse. Tragen Sie den 14. Tag nach dem Umzug gleich in den Kalender ein.
  • Sperrgut ohne Marke: Nicht markierte oder zu grosse Stücke gehören nicht an die Strasse. Messen Sie nach und zerlegen Sie Möbel, bevor Sie sie hinausstellen.
  • Elektrogeräte beim Sperrgut: Kaffeemaschine, Fernseher und Staubsauger gehören zurück in den Handel oder an eine Sammelstelle.
  • Parkfeld zu spät angefragt: Ohne reservierten Halteplatz steht der Umzugswagen weit weg, und bei Aufwandabrechnung zahlen Sie jede zusätzliche Minute.
  • Stadtwerke vergessen: Weil die Schlüsselübergabe zählt, sollte das Datum im Kundenportal mit dem Abgabetermin übereinstimmen.
Zum Abhaken

Die Kurzfassung für den Kühlschrank

  • Mietvertrag gekündigt, Termin schriftlich bestätigt
  • Offerten für Umzug und Reinigung verglichen, Auftrag erteilt
  • Bei ausländischem Ausweis: Kantonswechsel geklärt
  • Stadtpolizei wegen Parkfeldern informiert, Signalisation bestellt
  • Sperrgut markiert oder ins Entsorgungscenter gebracht, Elektrogeräte zurückgegeben
  • Stadtwerke im Kundenportal informiert, Post-Adressänderung erledigt
  • Zählerstände fotografiert, Abgabeprotokoll unterschrieben
  • Innert 14 Tagen über eUmzug oder im Rathaus angemeldet

Preise für Transport und Zuschläge finden Sie unter Umzugskosten St. Gallen, Hinweise zur Wohnungsabgabe unter Umzugsreinigung St. Gallen.

Notizbuch mit Umzugscheckliste, Schlüsselbund und Stadtplan von St. Gallen

Grundlagen dieses Ratgebers

Die Angaben beruhen auf Informationen der Stadt St. Gallen (Bevölkerungsdienste, Stadtpolizei, Entsorgung), der St.Galler Stadtwerke und des Migrationsamts des Kantons St. Gallen zum Zeitpunkt unserer Recherche. Behördliche Abläufe können sich ändern. Für andere Gemeinden im Kanton gelten deren eigene Regeln – zum Beispiel für Wil unter Umzug Wil SG und für Altstätten und Buchs unter Umzug Rheintal. Wir vermitteln Offerten und führen selbst keine Umzüge durch.